Pflichtangaben:
Crataegus ad usum vet.
Für Tiere: Hunde, Katzen, Pferde.
Zusammensetzung: 1 ml Lösung (entsprechend 20 Tropfen) enthält:
Arzneilich wirksame Bestandteile: Auszug aus Weißdornfrüchten (1:2,5) 663,0 mg, Auszugsmittel: Ethanol 45 % (m/m), Auszug aus Weißdornblättern mit Blüten (1:5) 22,0 mg, Auszugsmittel:
Ethanol 45 % (m/m).Sonstige Bestandteile: Ethanol 96%, Gereinigtes Wasser
Das Arzneimittel enthält 46 Vol.-% Alkohol
Anwendungsgebiete: Traditionell angewendet zur Unterstützung der Herz- und Kreislauf-Funktion.
Gegenanzeigen: Eine Umwidmung des Arzneimittels gemäß § 56 a Abs. 2 AMG für lebensmittelliefernde
Tiere mit Ausnahme anderer Equiden (Einhufer) ist ausgeschlossen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung: Bei digitalisbedürftigen Herzinsuffizienzen muss Crataegus ad usum vet. mit Strophanthin oder Digitalisglykosiden kombiniert werden.
Warnhinweise: Beim Auftreten von Krankheitssymptomen, insbesondere bei Atemnot oder
Anschwellen der Beine, ist ein Tierarzt zu konsultieren.
Anwendungsfehler und Überdosierung:Überdosierungserscheinungen sind bisher nicht bekannt geworden. Wenn eine Gabe von Crataegus ad usum vet. vergessen wurde, sollte die weitere Gabe dieses
Arzneimittels vorschriftsmäßig fortgesetzt werden.
Eigenschaften: Crataegus ad usum vet. wirkt auf das koronar- und muskelgeschädigte Herz und
fördert die Leistungsfähigkeit. Crataegus ad usum vet. erhöht die Durchblutung des leistungsschwachen
Herzens und behebt Störungen des Herzmuskelstoffwechsels durch bessere Sauerstoffverwertung, Energiebildung und Energiebereitstellung. Crataegus ad usum vet. wirkt normalisierend auf die Herzfrequenz.
Wartezeit: Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
Ausnahme: Bei Pferden und Fohlen, die zur Schlachtung bestimmt sind, ist nach der letztmaligen
Behandlung eine Wartezeit von 6 Monaten für essbare Gewebe und Milch
einzuhalten. Für die Arzneimittelbehandlung besteht eine Dokumentationspflicht im
Equidenpass (Teil III B).
Bei Pferden und Fohlen, die nicht zur Schlachtung bestimmt sind, entfallen die Angaben zur Wartezeit.
|