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Resistenzen und Wartezeiten bei Tierarzneimitteln

 
   
     
 

Was ist das Besondere an Tierarzneimitteln und warum gibt es sogar eine eigene Behörde für deren Prüfung und Überwachung?

LebensmittelDie Gründe hierfür liegen im Verbraucherschutz. Primär geht es nicht um Hund, Katze oder andere Heimtiere, sondern vorrangig um landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schweine und Geflügel. Diese Tierarten sind Teil unserer Nahrungskette oder produzieren Lebensmittel wie z. B. Milch oder Eier.

Wird ein Nutztier im Krankheitsfall z. B. einem Antibiotikum behandelt, muss sichergestellt sein, dass Nahrungsmittel, die von diesem Tier gewonnen werden, keine Rückstände des Antibiotikums enthalten. Würden wir solche Rückstände durch die Nahrung zu uns nehmen, würden wir Gefahr laufen resistent gegen dieses Antibiotikum zu werden.

Was ist eine Resistenz?

Kurz gesagt: Bakterien sind sehr lernfähig und in unserem Körper permanent anwesend ohne dass wir erkranken. Antibiotikarückstände, die wir über die Nahrung aufnehmen, reichen von ihrer Konzentration nicht aus um unsere Bakterien zu vernichten. Doch die Bakterien haben Gelegenheit sich an das Antibiotikum zu „gewöhnen“ und sich darauf einzustellen. Dadurch entsteht eine Resistenz, d. h. das gleiche Antibiotika in therapeutischer Konzentration gegeben entfaltet keine Wirkung mehr.

FerkelAus diesem Grund muss bei allen Arzneimitteln, die für lebensmittelliefernde Tiere bestimmt sind, die sogenannte Wartezeit ermittelt und angegeben werden.

In einem Rückstandsnachweisverfahren wird geprüft, wie ein Wirkstoff vom Organismus verarbeitet und wieder ausgeschieden wird. Dadurch erhält man Erkenntnisse über die Zeitspanne in der von dem behandelten Tier kein Lebensmittel gewonnen werden darf; die sogenannte Wartezeit.

Die Zeitspannen der einzuhaltenden Wartezeiten sind sehr unterschiedlich. Je nach Wirkstoff sind dies wenige Tage bis zu einigen Wochen. Für den Wirkstoff Penicillin gilt z. B. derzeit eine Wartezeit von 50 Tagen.

Ist auch bei homöopathischen Arzneimitteln eine Resistenz zu befürchten?

Homöopathische Arzneimittel erzeugen keine Resistenzen und haben auch keine Wartezeiten.

Da die Wartezeit für Landwirte einen wirtschaftlichen Verlust bedeutet, ist die homöopathische Behandlung von Nutztieren sehr beliebt. Ökologisch zertifizierte Landwirte müssen laut Gesetz sogar vorrangig homöopathische oder andere natürliche Arzneimittel im Krankheitsfall bei ihren Tieren anwenden.

Die DHU führt eine Reihe an homöopathischen Tierarzneimitteln, die speziell für im Nutztierbereich vorkommende Erkrankungen konzipiert wurden.

» Hier erhalten Sie mehr Informationen zu unseren homöopathischen Tierarzneimitteln für Landwirte.

 
     
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