Lexikon

Von A wie Anamnese bis Z wie Zulassung finden Sie hier alle Fachbegriffe rund um die Homöopathie und ihre anschauliche Erklärung. Klicken Sie dafür einfach auf den betreffenden Buchstaben im Alphabet!

Ä

Similia similibus curentur = Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden! Das Ähnlichkeitsprinzip wurde 1796 durch Hahnemann veröffentlicht und besagt, dass ein Patient mit dem Arzneimittel behandelt werden soll, das in der Arzneimittelprüfung an Gesunden Symptome erzeugt hat, die denen des Patienten möglichst ähnlich sind. Beispiel: Allium cepa – die Küchenzwiebel – bei Schnupfen, tränenden Augen.   

A

Die Erhebung des individuellen Krankheitsbildes des Patienten unter Berücksichtigung aller körperlichen und seelischen Symptome. Hierbei ist großer Wert auf die Wahrnehmung der individuellen, ungewöhnlichen und auffallenden Symptome des Patienten zu legen. Es gilt, das Eigentümliche der Erkrankung herauszufinden.

Die homöopathische Anamnese wird in drei Abschnitte gegliedert: Im Spontanbericht hat allein der Patient das Wort. Der gelenkte Bericht dient der vollständigen Charakterisierung der spontan geäußerten Symptome. Bei der indirekten Befragung wird versucht, die Gesamtheit der Symptome zu erfassen.

Eine geisteswissenschaftliche Weltanschauungslehre nach Rudolf Steiner (1861–1925). Die in der Anthroposophie verwendeten Heilmittel werden ebenfalls nach Vorschriften des HAB potenziert, jedoch unterscheiden sich diese von den Herstellungsvorschriften für homöopathische Arzneimittel.

Allgemein bezeichnet man ein Gegenmittel bei Vergiftungen als Antidot. In der Homöopathie spricht man von einem Antidot, wenn die Folgen einer ungewollten Arzneimittelwirkung (z. B. durch ein falsch gewähltes Arzneimittel) aufgehoben werden sollen. Das bestgewählte Antidot ist das für die aufgetretenen Symptome passende Einzelmittel. Zu den generellen Antidoten zählen einige Therapeuten aber auch z. B. Kaffee, Kampher oder intensive ätherische Öle.

Hierunter versteht man das Wirkprofil eines homöopathischen Arzneimittels. Das Arzneimittelbild wird aus Ergebnissen der Homöopathischen Arzneimittelprüfung am gesunden Menschen, aus Erkenntnissen der Toxikologie und Pharmakologie und der 200-jährigen Erfahrung von Ärzten aus der ganzen Welt erstellt. Die einzelnen Symptome sind meist nach dem Kopf-zu-Fuß-Schema geordnet. In umfassenden Arzneimittellehren (Materiae Medicae) sind die Arzneimittelbilder der homöopathischen Arzneien gesammelt.

Damit bezeichnet man eine Zusammenstellung von Arzneimittelbildern, die die weltweit gesammelten praktischen Erfahrungen und die Ergebnisse von Arzneimittelprüfungen enthalten. Die erste Arzneimittellehre (Materia Medica) wurde von Hahnemann selbst erstellt. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden weitere umfangreiche Arzneimittellehren.

Arzneimittelprüfungen (AMP) sind die wichtigste Grundlage für die Anwendung homöopathischer Arzneien. Hahnemann hatte erkannt, dass alle Arzneien die Eigenschaft haben, eine für sie charakteristische Veränderung im Befinden des Menschen hervorzubringen. Deshalb wird das Wirkprofil einer Arznei an gesunden Menschen erprobt, indem der Arzneistoff so lange eingenommen wird, bis sich Symptome entwickeln. Eine Arzneimittelprüfung entspricht der Phase 1 bei klinischen Studien. Während der Zeit der Arzneimittelprüfung werden sämtliche Beschwerden, Gemütsverfassungen und Befindensveränderungen der Probanden nach dem Kopf-zu-Fuß-Schema notiert und für die Erstellung des Arzneimittelbildes ausgewertet.

Homöopathische Arzneimittel werden hergestellt aus pflanzlichem, mineralischem oder tierischem Ausgangsmaterial, aus gesundem oder krankem menschlichen Gewebe sowie aus Krankheitsprodukten. Die hohe Qualität der Arzneimittel beginnt bereits bei der Gewinnung und Auswahl dieser Ausgangsstoffe. So stammen die meisten Arzneipflanzen, die in der DHU zu homöopathischen Arzneimitteln verarbeitet werden, aus hauseigenen Kulturen. Ein ökologisches System der Selbstregulierung mit dem Zertifikat für ökologischen Landbau garantiert die hohe Qualität. Diesen Qualitätsanspruch stellt die DHU natürlich auch an solche Ausgangsstoffe, die nicht selbst angebaut oder erzeugt werden können, und unterzieht diese strengen Kontrollen.

Im Ausland sind häufig andere Potenzbezeichnungen als in Deutschland gebräuchlich, z. B. CH = C-Potenz nach Hahnemann oder K bzw. CK = C-Potenz nach Korsakoff. Die Bezeichnung „1M“ entspricht einer Potenz C1000.

B

Bei der Therapie nach „bewährten Indikationen“ werden mit einer klinischen Diagnose bestimmte homöopathische Arzneien verbunden, die in der therapeutischen Praxis vielfach erfolgreich eingesetzt worden sind: So z. B. wird bei einer Verletzung häufig Arnica als Erstmittel erfolgreich eingesetzt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes ist ein Schwerpunkt der Arbeit des BfArM.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Biochemie nach Dr. Schüßler und der Homöopathie um zwei unterschiedliche Therapieformen. 1873 stellte der homöopathische Arzt Wilhelm Heinrich Schüßler (1821–1898) erstmals sein Werk „Eine abgekürzte Therapie“ vor, die auf den physiologisch-chemischen Vorstellungen von Moleschott beruhte und daher auch als „Biochemie“ bezeichnet wurde. Hierbei werden dem Patienten anorganische Salze in potenzierter Form verabreicht. Diese sollen zelluläre Verteilungsstörungen des anorganischen Salzes, die laut Dr. Schüßler jeder Krankheit zugrunde liegen, beheben. Bei der Biochemie nach Dr. Schüßler werden ausschließlich die Potenzen D3, D6, D12 eingesetzt.

Broteinheiten für Diabetiker:
Der Kohlenhydratgehalt homöopathischer Arzneimittel ist sehr gering.
Die Tabletten der DHU enthalten als Trägersubstanz Laktose (Milchzucker), die Globuli Saccharose (Zucker).

1 Tablette entspricht - 0,021 BE, d. h. 48 Tabletten entsprechen 1 BE.

1 Tablette enthält - 0,25 g Kohlenhydrate.

1 Tablette entspricht - 1,025 kcal.

1 Globulus entspricht - 0,00069 BE, d. h. 1.450 Globuli entsprechen 1 BE.

1 Globulus enthält - 0,0082 g Kohlenhydrate.

1 Globulus entspricht - 0,034 kcal.

C

Centesimal-Verdünnung, 1 : 100, siehe auch Potenzierung.

D

Dezimal-Verdünnung, 1 : 10, siehe auch Potenzierung.

Homöopathische Arzneimittel sind von der DHU erhältlich als Globuli (Trägerstoff Saccharose), Tabletten (Trägerstoff Laktose), Dilutionen (Trägerstoff meist Wasser/Ethanol-Gemisch), Injektionslösungen (Trägerstoff physiologische Kochsalzlösung), Externtinkturen (Wasser/Ethanol-Gemisch) sowie Salben/ Cremes/Gele. Die Arzneiträgerstoffe sowie die Herstellung sind in Deutschland im HAB (Homöopathisches Arzneibuch) festgelegt.

Broteinheiten für Diabetiker:
Der Kohlenhydratgehalt homöopathischer Arzneimittel ist sehr gering.
Die Tabletten der DHU enthalten als Trägersubstanz Laktose (Milchzucker), die Globuli Saccharose (Zucker).

1 Tablette entspricht - 0,021 BE, d. h. 48 Tabletten entsprechen 1 BE.

1 Tablette enthält - 0,25 g Kohlenhydrate.

1 Tablette entspricht - 1,025 kcal.

1 Globulus entspricht - 0,00069 BE, d. h. 1.450 Globuli entsprechen 1 BE.

1 Globulus enthält - 0,0082 g Kohlenhydrate.

1 Globulus entspricht - 0,034 kcal.

Dies ist die flüssige Darreichungsform eines homöopathischen Arzneimittels, die meist als alkoholische Lösung vorliegt. Die Herstellung erfolgt nach den Vorschriften des HAB.

Die Dosierung homöopathischer Arzneimittel ist von verschiedenen Faktoren wie vom Schweregrad der Erkrankung und von der Höhe der gewählten Potenz des Arzneimittels abhängig. Dosierungsanleitungen zu den Arzneimitteln der DHU finden sich im jeweiligen Beipackzettel. Individuelle Dosierangaben des behandelnden Therapeuten sind zu berücksichtigen.

E

Zu Beginn einer homöopathischen Therapie können sich bei sehr empfindsamen Menschen oder bei zu häufiger Wiederholung der Gabe die vorhandenen Symptome vorübergehend verschlimmern. Dies wird als positives Zeichen für die richtige Arzneimittelwahl angesehen.

Dies sind flüssige Tinkturen zur äußerlichen Anwendung. Die Herstellung erfolgt nach den Maßgaben des HAB.

G

Auch bei den homöopathischen Arzneimitteln sind gegebenenfalls Gegenanzeigen aufgrund toxischer Risiken im Beipackzettel vermerkt. Aus allgemeinen Erwägungen wird eine Einnahme „... in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt ...“ empfohlen. Bei alkoholischen Darreichungsformen sind Einschränkungen für besondere Risikogruppen gegeben.

Eine Darreichungsform homöopathischer Arzneimittel. Kügelchen aus Saccharose (Zucker) werden mit der jeweiligen Dilution im Verhältnis 1 : 100 betropft und unter ständiger Bewegung an der Luft getrocknet.

Die homöopathischen Arzneimittel der DHU werden auf Basis des gültigen Homöopathischen Arzneibuchs (HAB) hergestellt. Bei den Dilutionen ist als Arzneiträger Alkohol in Konzentrationen von 15 %–99,7 %, in wenigen Ausnahmefällen auch Glycerin und Wasser, zugelassen. Die Globuli werden aus Saccharose (Zucker) hergestellt. Tabletten entstehen aus Verreibungen (Triturationen) der Ausgangssubstanzen in Milchzucker. Dabei werden pro Tablette geringe Mengen Weizenstärke und Magnesiumstearat zugesetzt. Weitere Hilfs- oder Zusatzstoffe dürfen in homöopathischen Arzneimitteln zur Einnahme nicht enthalten sein.

H

Das Homöopathische Arzneibuch (HAB) ist ein Teil des offiziellen Deutschen Arzneibuchs (DAB). In diesem sind die für Deutschland gültigen Bestimmungen zur Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und zu den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen vorgeschrieben. Der Vorgänger des HAB erschien 1934 unter dem Titel „Dr. Willmar Schwabes homöopathisches Arzneibuch“.

Christian Friedrich Samuel Hahnemann, Arzt, Chemiker und Pharmazeut, Begründer der Homöopathie, wurde am 10. April 1755 in Meissen als Sohn eines Porzellanmalers geboren. Er schuf mit seiner Arbeit ein völlig neues medizinisches Konzept. Er nannte es „Homöopathie“ aus dem Griechischen hómoion (ähnlich) und pathos (Leiden). Das Jahr 1796 kann als das Geburtsjahr der Homöopathie bezeichnet werden, denn in diesem Jahr trat Hahnemann mit der Formulierung der Ähnlichkeitsregel – Similia similibus curentur – an die Öffentlichkeit. 1810 veröffentlichte er die erste Ausgabe seines Hauptwerks „Organon der Heilkunst“, damals noch unter dem Titel „Organon der rationellen Heilkunde“, das er im Laufe seines Lebens immer wieder auf den neuesten Kenntnisstand seiner Forschungen brachte. Hahnemann führte über 100 Arzneimittelprüfungen durch und entwickelte Theorie und Praxis seiner Lehre immer weiter. Da Hahnemann in seinen Anfängen die Arzneien als Urtinktur, d. h. in unverdünnter Form prüfte, waren Vergiftungen nicht auszuschließen. Deshalb begann Hahnemann (ab ca. 1801), die Arzneien zu verdünnen und in diesem Rahmen durch Verschütteln und Verreiben zu „dynamisieren“. Ab ca. 1827 gebrauchte Hahnemann den Begriff der Potenzierung. Im Laufe seiner wohldokumentierten ärztlichen Tätigkeit kam Hahnemann zu dem Ergebnis, dass viele scheinbar akute Krankheiten lediglich Ausdruck eines zugrundeliegenden Urübels, einer chronischen, miasmatischen Belastung seien. Er beschäftigte sich seit 1816 täglich mit der Heilung der chronischen Krankheiten. 1828–1830 veröffentlichte er sein Werk „Die Chronischen Krankheiten“, in dem die chronischen Miasmen und deren Heilung beschrieben werden. 1834–35 wendete sich das Leben Samuel Hahnemanns noch einmal grundlegend, als er die 45 Jahre jüngere Pariser Künstlerin Mélanie d'Hervilly kennenlernte. Nach der Hochzeit übersiedelte er mit ihr nach Paris, wo er gemeinsam mit ihr bis zu seinem Tod am 2. Juli 1843 praktizierte.

Die physikalisch-chemische Haltbarkeit homöopathischer Arzneimittel ist u. a. abhängig von der Darreichungsform und der Potenz. Angaben zum jeweiligen Verfalldatum finden sich auf den Verpackungen der Arzneimittel. Die arzneimittelrechtlich maximal zulässige Haltbarkeitsangabe beträgt 5 Jahre und gilt für die verschlossene Packung vor Öffnung.

Als Heilungshindernis (Regulationsblockaden) können verschiedene Faktoren in Frage kommen. In erster Linie sollte die Arzneimittelwahl überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Während der homöopathischen Therapie soll laut Samuel Hahnemann besonders auf eine gesunde Lebensweise geachtet und z. B. alles „Störende“ wie Stress (psychisch und körperlich), starke Reize (wie z. B. Menthol ...), zu wenig Bewegung und zu wenig frische Luft vermieden werden. Auch legte er seinen Patienten nahe, mit allem Maß zu halten. Dies bezog sich vor allem auf die Ernährung sowie auf den Konsum von Genussmitteln (Alkohol, Kaffee, Zigaretten).

Die Heringsche Regel geht zurück auf Constantin Hering (1800-1880), einen bedeutenden amerikanischen Homöopathen des 19. Jahrhunderts. Ihr zufolge unterliegt der Heilungsverlauf bestimmten Gesetzmäßigkeiten: Das Abklingen der Symptome erfolgt a) in umgekehrter Reihenfolge ihres Auftretens, b) von innen nach außen, c) von oben nach unten.

Die Herstellungsvorschriften für homöopathische Arzneimittel sind im HAB festgelegt. So darf laut HAB in Deutschland z. B. nur mit der Mehrglasmethode potenziert werden. Zur Potenzierung wird nach der jeweiligen Vorschrift verdünnt, D-Potenzen im Verhältnis 1 : 10, C-Potenzen im Verhältnis 1 : 100. Für LM-Potenzen (1 : 50.000) gelten gesonderte Vorschriften, die ebenfalls im HAB festgelegt sind. Siehe Potenzierung.

Vom Griechischen „hómoion“ = ähnlich und „pathos“ = Leiden. Die Homöopathie ist eine ganzheitliche und sanfte Heilmethode, die von Samuel Hahnemann entwickelt wurde. Ihre Grundprinzipien sind die Ähnlichkeitsregel, Arzneimittelprüfungen am Gesunden und die Erhebung des individuellen Krankheitsbildes (homöopathische Anamnese).

Die Erhebung des individuellen Krankheitsbildes des Patienten unter Berücksichtigung aller körperlichen und seelischen Symptome. Hierbei ist großer Wert auf die Wahrnehmung der individuellen, ungewöhnlichen und auffallenden Symptome des Patienten zu legen. Es gilt, das Eigentümliche der Erkrankung herauszufinden. Die homöopathische Anamnese wird in drei Abschnitte gegliedert: Im Spontanbericht hat allein der Patient das Wort. Der gelenkte Bericht dient der vollständigen Charakterisierung der spontan geäußerten Symtome. Bei der indirekten Befragung wird versucht, die Gesamtheit der Symptome zu erfassen. Siehe Paragraph 153 Organon.

I

Eine der Darreichungsformen homöopathischer Arzneimittel. Der Trägerstoff ist sterile physiologische Kochsalzlösung.

K

Sie dienen der Erforschung der Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln bzw. Behandlungsmethoden und sind Grundlage der Arzneimittelzulassung. Ihre Durchführung ist durch eine Reihe von rechtlichen (AMG, Arzneimittelgesetz) und verfahrenstechnischen (GCP-Richtlinien, Good Clinical Practice) Vorschriften geregelt. Eine Form der klinischen Studien sind z. B. Doppelblindstudien.

Diese aus der klassischen Homöopathie heraus entwickelte Therapierichtung mit festgelegten Kombinationen aus mehreren homöopathischen Einzelmitteln, die gemeinsam auf ein bestimmtes Organ, Organsystem oder eine bestimmte Erkrankung wirken, wurde erstmals von Pastor Felke um 1900 entwickelt. Die Pentarkane der DHU sind heute weit verbreitete Präparate der organotropen Komplexmitteltherapie.

Hierunter versteht man die Summe aller körperlichen, geistigen und seelischen Anlagen eines Individuums (Mensch/Tier). Konstitution und Diathese bilden aus homöopathischer Sicht den inneren, meist unveränderlichen Kern einer Person. Zur Konstitution zählen auch Reaktionsweise und Vorlieben eines Individuums, z. B. Schmerzempfindlichkeit, Wärmebedürftigkeit, Ruhebedürftigkeit. Das homöopathische Arzneimittel, bei dem die meisten der oben genannten Faktoren im Arzneimittelbild beschrieben werden, wird als Konstitutionsmittel bezeichnet.

L

In den letzten Jahren seines ärztlichen Wirkens in Paris hat Samuel Hahnemann das Potenzierungsverfahren in Stufen von 1 : 50.000 entwickelt. Deren Anwendung ist in der 6. Auflage des Organons dargelegt, die allerdings erst viele Jahre nach Hahnemanns Tod erschienen ist. LM steht für: L = 50, M = 1000, es wird hier teilweise auch von Q-Potenzen gesprochen, Q steht für Quinquagintamille.

M

Damit bezeichnet man eine Zusammenstellung von Arzneimittelbildern, die die weltweit gesammelten praktischen Erfahrungen und die Ergebnisse von Arzneimittelprüfungen enthalten. Die erste Arzneimittellehre (Materia Medica) wurde von Hahnemann selbst erstellt. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden weitere umfangreiche Arzneimittellehren.

Zur Herstellung der gewünschten Potenzierung wird die Urtinktur mehrfach verdünnt und mindestens 10-mal kräftig geschüttelt. Bei der DHU erfolgt dies im Sinne Hahnemanns nach der Mehrglasmethode: Jedesmal wird ein eigenes, separates Gefäß verwendet. Die Gefäße müssen mindestens ein Drittel mehr Rauminhalt haben als es dem Volumen der aufzunehmenden Flüssigkeit entspricht.

Hahnemann postulierte, dass alle akuten Krankheitserscheinungen nur Ausdruck einer chronischen Grunderkrankung (eines „Urübels“) sind. Diese chronische Grunderkrankung nannte er Miasma. Erst wenn der gesamte Mensch mit seinen geistigen, seelischen und körperlichen Symptomen, mit seiner individuellen Geschichte und der Geschichte seiner Vorfahren berücksichtig wird, ist nach Hahnemann eine Heilung der chronischen Grunderkrankung (des Miasmas) möglich. Hahnemann unterteilte die Miasmen in drei Erscheinungsformen: Psora (Krätze) – als Krankheit des Mangels, Sykose (Feigwarzenkrankheit) – als Krankheit des produktiven oder überschießenden Wachstums, Syphilinie (Syphilis/Lues) – als Ausdruck der fortschreitenden Destruktion.

Die Modalitäten beschreiben die näheren, oft ungewöhnlichen Umstände (z. B. Wärme, Kälte), unter denen sich Symptome bessern (gekennzeichnet mit >) oder verschlimmern (gekennzeichnet mit <), z. B. Halsschmerzen besser durch Essen, Weinen wenn ihm gedankt wird, Husten besser durch Druck auf die Brust etc.

N

Vereinzelt können auch bei homöopathischen Arzneimitteln spezifische Nebenwirkungen auftreten, z. B. Reizerscheinungen oder allergische Reaktionen in niedrigen Potenzen. Entsprechende Angaben finden sich im Beipackzettel.

Die Nomenklatur der homöopathischen Arzneimittel hat seit Hahnemanns Zeiten immer wieder gewechselt. So sind zwischenzeitlich oft mehrere synonyme Bezeichnungen für ein homöopathisches Arzneimittel bekannt. Im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) sind seit dem HAB 1978 die offiziellen Namen in den Monographien als verbindliche Bezeichnung für die einzelnen Arzneimittel angegeben, die bisherigen bzw. die synonymen Bezeichnungen sind in Klammern gesetzt.

Dies sind homöopathische Arzneimittel, die aus abgetöteten Erregern infektiöser Krankheiten oder aus krankheitsbedingten Ausscheidungen bzw. aus pathologisch veränderten Organen oder Organteilen von Mensch oder Tier hergestellt werden. Für Nosoden gelten nach dem HAB spezielle Herstellungsvorschriften.

O

Hahnemann hat in seinem Hauptwerk „Organon der Heilkunst“ die Grundlagen und die Methodik der von ihm begründeten Homöopathie ausführlich dargelegt. Auch heute noch ist es weltweit das grundlegende Werk der Homöopathie. Gegliedert ist das Organon in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Nach dem Erscheinen der ersten Auflage 1810 wurden noch weitere fünf veröffentlicht. Die 6. Auflage, in der zum ersten Mal die LM-Potenzen ausführlich besprochen werden, erschien erst 1921, 78 Jahre nach dem Tod Hahnemanns.

Organotrop bzw. histiotrop wirkende homöopathische Arzneimittel können entsprechend ihrer Wirkungsrichtung einem Organsystem (z. B. Blase – Niere) bzw. einer Gewebeart (Urothel) zugeordnet werden. Zur organotropen Behandlung werden überwiegend tiefe Potenzen eingesetzt.

P

Bei der homöopathischen Arzneimittelwahl ist es entscheidend, beim Kranken die auffallenden, näher bestimmten und selten wahrnehmbaren Symptome zu erfassen und für die Arzneimittelwahl heranzuziehen. Hahnemann hat in Paragraph 153 des Organon eine Anweisung hinterlassen, wie dies durchgeführt werden kann: Wahlentscheidend sind hierzu vor allem die auffallenden, sonderlichen und charakteristischen Symptome einer erkrankten Person.

Als Polychrest wird ein homöopathisches Arzneimittel mit besonders umfangreichem Arzneimittelbild und daher großem Wirkungsspektrum bezeichnet.

Lateinisch: potentia = Kraft. Der Begriff „Potenz“ wurde schon von Hahnemann geprägt. Zur Potenzierung wird nach der jeweiligen Vorschrift des HAB die Urtinktur verdünnt (D-Potenzen im Verhältnis 1:10, C-Potenzen im Verhältnis 1:100) und jeweils mindestens 10-mal kräftig geschüttelt. Bei der DHU geschieht dies nach wie vor im Sinne Hahnemanns ausschließlich von Hand und nach der Mehrglasmethode, das heißt jeweils in einem eigenen Gefäß. Diese Gefäße müssen mindestens ein Drittel mehr Rauminhalt haben als es dem Volumen der aufzunehmenden Flüssigkeitsmenge entspricht. Verreibungen fester Ausgangsstoffe, wie z. B. Mineralien, werden mit Milchzucker (D-Potenzen 1:10, C-Potenzen 1:100) bis zur im HAB vorgeschriebenen Teilchengröße verrieben. Durch Verreiben oder Verschütteln werden Kräfte frei, die durch eine bloße Verdünnung nicht hervorgebracht werden. Je häufiger eine Substanz verrieben oder verschüttelt wurde, umso stärker ist die homöopathische Wirkung, obwohl stofflich bei jedem Potenzierungsschritt immer weniger enthalten ist. In Deutschland sind D-Potenzen, C-Potenzen und LM-Potenzen gebräuchlich. 

R

Homöopathische Arzneimittel dürfen mit wenigen Ausnahmen im Geltungsbereich des deutschen Arzneimittelgesetzes nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie in ein beim BfArM geführtes Register für homöopathische Arzneimittel eingetragen sind. Die Registrierung erfolgt ohne Angabe einer Indikation. Für das In-Verkehr-bringen mit Indikationen bedarf es einer Zulassung.

Ein Repertorium wird bei der Arzneimittelwahl als Nachschlagewerk für die Symptome des Erkrankten verwendet. In Repertorien sind die einzelnen Symptome systematisch aufgelistet und die dazugehörigen Arzneimittel benannt. Viele Repertorien sind auch als Computerprogramme erhältlich.

S

Dies ist eine Darreichungsform zur äußerlichen Anwendung homöopathischer Arzneimittel. Die Herstellung erfolgt nach den Vorschriften des HAB.

Eine homöopathieverwandte Therapierichtung, deren Vorschriften zur Arzneiherstellung ebenfalls im HAB erfasst und festgelegt sind.

Der Ersatz fehlender Stoffe (z. B. Eisen bei Eisenmangel). Die Homöopathie ist keine Substitutionstherapie: Sie führt fehlende Stoffe nicht zu, sondern sie regt den Organismus an, vorhandene Mangelzustände auszugleichen.

T

Eine Darreichungsform homöopathischer Arzneimittel. Tabletten werden aus Triturationen durch Pressen mit geringen Mengen zugesetzter Hilfsstoffe (z. B. Weizenstärke, Magnesiumstearat) hergestellt.

Dies ist eine pulverförmige Darreichungsform homöopathischer Arzneimittel als Verreibung mit Milchzucker (Laktose), die den Ausgangsstoff für die Tablettenherstellung bildet.

U

Hahnemann postulierte, dass eine Unterdrückung von Hautausschlägen, physiologischen Ausscheidungen (z. B. Schweiß, Sekrete, Menses) oder pathologischen Absonderungen (z. B. aus Nase, Rachen, Vagina, Urethra, After) dem Heilbestreben der Natur entgegengesetzt ist. Wird diese Entlastungsfunktion des Körpers durch äußerliche Anwendungen unterdrückt, so wird sich die Krankheit verstärkt nach innen verlagern. Viele chronische Leiden werden daher als Folgen von Unterdrückungen angesehen (z. B. Asthma als Folge von unterdrückten Hautausschlägen).

Ein nicht potenziertes, flüssiges homöopathisches Arzneimittel. Die Herstellung erfolgt nach den Vorschriften des HAB. Ausgehend von der Urtinktur erfolgen die weiteren Potenzierungen.

Z

Homöopathische Einzelmittel werden überwiegend ohne Angabe einer Indikation nach dem Arzneimittelgesetz registriert. Wird eine Indikation für ein Einzelmittel oder ein Komplexmittel beansprucht, so muss dieses homöopathische Arzneimittel, wie alle anderen Arzneimittel auch, zugelassen werden. Hierbei müssen sämtliche Potenzen und Darreichungsformen einzeln definiert sein und neben dem Beleg von Qualität und Unbedenklichkeit ist auch ein spezifischer Wirksamkeitsnachweis zu erbringen. In der Einzelmittel-Homöopathie verzichtet man aufgrund des individuellen Einsatzes, der Vielfalt von Ausgangsstoffen, Potenzen und Darreichungsformen auf die Zulassung und bedient sich der Registrierung.

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