Kostenerstattung – Homöopathie auf Rezept
Der Deutsche Bundestag hat mit dem neuen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen, die Finanzierung homöopathischer und integrativer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend zu beenden.
Damit dürfen gesetzliche Krankenkassen ab dem 01.01.2027 Homöopathie nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung oder über Verträge der besonderen Versorgung (§ 140a SGB V) anbieten. Homöopathische Erst- und Folgeanamnesen und homöopathische Akutbehandlungen können damit nur noch bis zum Jahresende abgerechnet werden, sofern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse ihre Satzung nicht schon vorher ändert.
Seit dem 30.07.2026 können homöopathische Arzneimittel nicht mehr auf Kassenrezept (rosa Rezept) verordnet werden.
Erstattungen von Arzneimittelkosten für auf Privatrezept verordnete homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistungen sind voraussichtlich noch bis Ende 2026 möglich, sofern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse ihre Satzung nicht schon vorher ändert.